Schule und Religionsunterricht

Konfessioneller Religionsunterricht ist in unserem Land eine staatliche Unternehmung. (Artikel 7 Abs.3 des Grundgesetzes, Art. 18 Landesverfassung sowie den §§ 96-100 des Schulgesetzes). Wie bei jedem anderen ordentlichen Lehrfach sorgt der Staat dafür, dass auf der Grundlage der geltenden rechtlichen Bestimmungen Religionsunterricht erteilt wird.

Im Bereich der Schulen berühren sich Kirche und Staat. Die Juristen nennen dies eine „res mixta“ (gemischte Sache): Der Staat ist für die Einrichtung des Religionsunterrichts zuständig, die Kirchen tragen die inhaltliche und eine teilweise personelle (Pfarrer, Religionspädagogen, Diakone) Verantwortung. Die kirchliche Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Schuldekan. Darüber hinaus sind unsere Grund- und Hauptschulen „christliche Gemeinschaftsschulen“.
 
In allen Schularten finden regelmäßige Schul- und Schülergottesdienste statt. Adventsandachten, Feiern zum Kirchenjahr, Einkehrtage für Schülerinnen und Schüler – Kirche gestaltet in unterschiedlicher Ausprägung das Schulleben und die Schulgemeinschaft ganz wesentlich mit. 


Religionsunterricht - ein gefragtes Fach

Mit dem Religionsunterricht leisten die Kirchen einen wesentlichen Beitrag zu einer umfassenden Bildung in der Schule. Religionsunterricht versucht, auf Grundlage des christlichen Glaubens Werte zu vermitteln.
 
Religionsunterricht ist ein gefragtes Fach. 18 % der nicht-evangelischen Schüler nehmen freiwillig daran teil.

Religionsunterricht ist verpflichtendes und versetzungspflichtiges Fach.
 



Religion als Teil umfassender Bildung - Foto: U. Rapp-Hirrlinger

Religion als Teil umfassender Bildung - Foto: U. Rapp-Hirrlinger

Nicht getaufte Kinder und Kinder, deren Eltern keine Kirchenmitglieder sind, können auf Antrag der Eltern in den evangelischen Religionsunterricht aufgenommen werden. Über den Antrag entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft.
 
Dem Religionsunterricht liegen an allen Schularten die Bildungspläne mit ihren jeweiligen Bildungsstandards und Kompetenzen zugrunde.


Religionsunterricht - kleine Statistik

An öffentlich allgemeinbildenden Schulen im Bereich des Evangelischen Kirchenbezirks Esslingen wurden im Schuljahr 2009/2010 jede Woche 810 Stunden evangelische Religionslehre erteilt, 42% davon von kirchlichen Lehrkräften.
 
Im Kirchenbezirk Esslingen nahmen im Jahr 2009/2010 an 51 Schulen (Grund, Haupt-, Werkreal- und Realschulen sowie Förderschulen und Gymnasien) 8649 Schüler am evangelischen Religionsunterricht teil. Das entspricht einem Anteil von knapp 48% aller Schülerinnen und Schüler dieser Schularten. Nicht erfasst sind die Berufsschulen, an denen teilweise auch Religionsunterricht stattfindet.
 
Schuldekanat Esslingen und Bernhausen