
Geld für vielfältige Aufgaben - Foto: U. Rapp-Hirrlinger
Wie wird die Kirchensteuer verteilt?
Nach Abzug verschiedener Beträge unter anderem für gesamtkirchliche Aufgaben oder die Unterstützung finanzschwacher Landeskirchen erhalten die Landeskirche und die Kirchengemeinden jeweils etwa die Hälfte des verbliebenen Kirchensteueraufkommens, 2011 jeweils gut 230 Millionen Euro.
Die Landeskirche bestreitet daraus unter anderem die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und deren Pensionen.
Die Verteilung auf die Kirchenbezirke richtet sich nach deren strukturellen Bedingungen – städtische oder ländliche Gebiete – und deren Bedarf. 2011 hat der Kirchenbezirk Esslingen rund 5,7 Millionen Euro an Kirchensteuer erhalten, das sind gut 89 Euro pro Gemeindemitglied. Die vier unterschiedlich großen Evangelischen Kirchenbezirke im Landkreis erhielten insgesamt rund 16 Millionen Euro.

Haupteinnahmequelle Kirchensteuer
Was macht die Kirche mit der Kirchensteuer?
Mehr als 767 000 Euro gibt der Kirchenbezirk Esslingen für Kindergartenarbeit aus. Fast 100 Kindergartengruppen befinden sich in kirchlicher Trägerschaft. In ihnen werden Kinder ungeachtet ihrer Konfession oder Religion betreut.
Die diakonischen und sozialen Dienste im Kreisdiakonieverband – Schuldnerberatung, Psychologische Beratung, Betreuung von Menschen mit sozialen Schwierigkeiten, Unterstützung von Arbeitslosen oder Alleinerziehenden und vieles mehr - werden von Esslingen mit gut 478 000 Euro finanziert, insgesamt erhält der Kreisdiakonieverband von allem vier Kirchenbezirken im Landkreis gut 1,2 Millionen Euro für seine Arbeit. Auch diese Angebote richten sich an alle Bürger unabhängig von ihrer Konfessions- oder Religionszugehörigkeit.
Mit rund 705 000 Euro unterhält der Kirchenbezirk Kirchen, Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und andere Immobilien in seinem Besitz. Etwa die Hälfte der Ausgaben der Kirchengemeinden sind Personalkosten für Mesner, Kirchenmusiker oder Jugendmitarbeiter.
Leitlinien kirchlicher Finanzpolitik
Per kirchlichem Gesetz ist festgeschrieben, dass die Kirche lediglich für Investitionen, aber nicht für die laufenden Haushaltsgeschäfte Kredite aufnehmen darf. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Einkommen auskommen muss. Gelder im Kirchenbezirk Esslingen werden vor allem in festverzinslichen Geldanlagen bei Geldinstituten wie Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken angelegt, die durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert sind.
Abgeltungssteuer und Kirchensteuer
25 % Abgeltungssteuer werden künftig auf Zinserträge erhoben, die einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Zugleich kann damit auch die Kirchensteuer auf diese Zinserträge von den Banken abgeführt werden. Vor allem für Menschen, die einer höheren Steuerprogression als 25 % unterliegen, bedeutet dieses Verfahren Vorteile, weil der Steuerbetrag festgeschrieben ist und der Steuerzahler somit sowohl Einkommens- wie auch Kirchensteuer spart.
Wenn Sie weitere Fragen haben:
Kostenloses Kirchensteuertelefon der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Tel. 0 800 / 7 13 7 13 7
kirchensteuer@elk-wue.de
Beratung im Kirchenbezirk:
Hans König, Leiter der Kirchlichen Verwaltungsstelle
Tel. 0711 – 930805-0
KVST.esslingen@elk-wue.de
Hans Jochen Berger, Kirchenpfleger und Kirchenbezirksrechner
Tel. 0711 - 39 69 73 10
Hans-Jochen.Berger@ELK-WUE.DE
Weitere Informationen zur Kirchensteuer:
Rechtsgrundlage der Kirchensteuer
Die Kirche und ihr Geld
Fragen und Antworten zur Kirchensteuer
Kirche als Solidargemeinschaft