Mitarbeitervertretung
In der Evangelischen Landeskirche und den zu ihr gehörenden Kirchengemeinden und Dienststellen werden alle 4 Jahre Mitarbeitervertretungen gewählt, die die Interessen der Beschäftigten wahrnehmen. Sie sind in der Regel auf der Ebene des Kirchenbezirks angesiedelt. Die MAV ist vergleichbar mit einem Betriebs- oder Personalrat und hat weitestgehend dieselben Rechte, Aufgaben und Möglichkeiten.
Die „Gemeinsame Mitarbeitervertretung im Evangelischen Kirchenbezirk Esslingen“ ist für etwa 850 Kolleginnen und Kollegen in 21 Kirchengemeinden und einigen weiteren Dienststellen des Kirchenbezirks zuständig.
Die Beschäftigten gehören folgenden Berufsfeldern an:
- Gemeindediakonie
- Jugendarbeit
- Religionsunterricht
- Erziehung
- Kirchenmusik
- Mesnerdienst
- Haus- und Wirtschaftsdienst
- Beratungs- und sozialdiakonische Dienste
- Kranken- und Altenpflege, Hospiz
- Verwaltungsdienst, Sekretariat
Die Rechte und Pflichten der MAV sind im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ebenso geregelt wie die Zusammenarbeit der Dienstgeber mit der MAV. Auf dieser Grundlage vertritt die MAV die Belange der Beschäftigten. In vielen Angelegenheiten hat die MAV ein Mitbestimmungs- oder Mitberatungsrecht.
Für die Beschäftigten gilt die Kirchliche Anstellungsordnung (KAO), die in weiten Teilen dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) entspricht. Darüber hinaus gelten auch weitere allgemeine Regelungen und Gesetze für die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie können sich z.B. an die MAV wenden, wenn Sie
- Fragen, Anregungen, Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis haben
- Auskünfte über Rechte und Pflichten benötigen
- Beratung und Unterstützung, z.B. in Konfliktfällen wünschen.
Wir unterliegen der Schweigepflicht!
Wir sind mit der Landeskirchlichen MAV (LakiMAV) verbunden. Dort stehen uns auch für besonders knifflige Rechtsfragen juristische ReferentInnen zur Verfügung.
Links
- addDienstvereinbarungenDienstvereinbarungen
- addNEU - Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in der Ev. Landeskirche in WürttembergNEU - Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in der Ev. Landeskirche in Württemberg
- addHandout "Arbeitsrechtliche Informationen"Handout "Arbeitsrechtliche Informationen"
- addMesnerbundMesnerbund
- addKirchliche Anstellungsordnung (KAO)Kirchliche Anstellungsordnung (KAO)
- addZentrale Anlaufstelle help.Zentrale Anlaufstelle help.